Tattoomittelverordnung

Gesetzesinhalt

Es handelt sich um eine Mischung aus Teilen der EU Resolution (2008)1 und der Kosmetikverordnung, BGB Teil I, Nr. 67 vom 13. Oktober 1997(2410). Wesentliche Bestandteile der genannten EU Resolution sind nicht enthalten. So gibt es keine Hinweise auf Schwermetalle oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs). Enthalten ist jedoch – über die Kosmetikverordnung – eine Liste von verbotenen Chemikalien (insgesamt 500) und eine Liste von zusätzlich verbotenen Farbstoffen. Die Farbstoff-Liste ist dort die Anlage 3.

Die Liste der aromatischen Amine ist identisch mit der EU Resolution (2008)1 (Tabelle 1), die Liste der allegisierenden Farbstoffe ist um Solvent yellow 14 (CI 12055) erweitert worden (dort Anlage 2). Ferner ist p-Phenylendiamin und seine Salze verboten.

BGB 2008, Teil I, Nr. 53 vom 27. November 2008 – Die neue Tätowiermittelverordnung gilt sowohl für Tätowierfarben als auch für Permanent Make-Up (PMU). Das Gesetz tritt am 1. Mai 2009 in Kraft.

Meldepflicht

Der Hersteller oder Importeur muss vor jedem ersten Inverkehrbringen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit folgende Daten einreichen:

Handelsbezeichnung: Eine Liste der Inhaltsstoffe. Hier sind die INCI-Bezeichnung zu verwenden, bei Farbstoffen kann die CI-Nummer verwendet werden. Nur falls keine INCI- Bezeichnung vorhanden sein sollte, kann die chemische Bezeichnung verwendet werden.

Inhaltsangabe/Etikettierung: Das Gesetz schreibt vor, dass die Inhaltsangaben leicht lesbar, deutlich sichtbar, unverwischbar und in deutscher Sprache angegeben werden.

Falls der Platz auf dem Behältnis nicht ausreicht, sollte ein Beipackzettel verwendet werden oder die Angaben auf einem Etikett oder der Verpackung aufgetragen werden.

Flaschen mit Tattoo- oder PMU-Farben sollten folgende Angaben enthalten:

Handelsbezeichnung: Angabe “Tattoo Colour” oder eine andere Bezeichnung, die ein Verwechseln mit anderen Produkten ausschließt.

Lot Nummer: Name und Anschrift des Herstellers. Hier ist die Internet-Adresse ausreichend, sofern hieruber die Anschrift des Herstellers/Importeurs zugänglich ist.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Verwendungsdauer nach Öffnen: Liste der Bestandteile in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichtes zum Zeitpunkt der Herstellung. Bei Farbstoffen kann die CI-Nummer verwendet werden.

Quelle: ctl-tattoo.net